Ethische (moralische) Grundhaltungen können nur geschützt werden, wenn sie für das menschliche Zusammenleben elementar sind. Gerade im Bereich der Sittlichkeit ist festzuhalten, dass sich die Ansichten im Laufe der Zeit erheblich gelockert haben und die heutige Gesellschaft erheblich toleranter geworden ist als noch vor ein paar Jahrzehnten (Häfelin/Müller, a.a.O., N 1904 / H. Reinhard, a.a.O., S. 89 / A. Jost, a.a.O., S. 33 f.). Der Massstab für die Feststellung einer Verletzung muss aber ein objektivierter sein. Überempfindliche Gefühle einzelner Personen müssen ausser Acht gelassen werden.