tungen seien sehr gut organisiert und es werde dafür gesorgt, dass niemand unvermutet auf Spielende treffe. In K., dem Standort des zweiten Spielfelds, sind bisher einzig Reklamationen wegen der parkierten Autos der Veranstaltungsteilnehmer eingegangen. Eine entschiedene Haltung gegen das Paintballspiel vertritt die Gemeinde U.. Im Vordergrund stehen hier ethische Überlegungen und Wertvorstellungen, die grundsätzlich gegen Paintball geltend gemacht werden. Das Verbot ist somit primär auf eine Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit zu überprüfen.