Club im Wald gespielt hat. Die Betreiber hatten die Veranstaltung durchgeführt, obwohl ihnen die Bewilligung, welche nach kantonalem Waldgesetz vorgeschrieben ist, nicht erteilt worden ist. In der Gemeinde W., in der dem Verein X. ein permanentes Spielfeld zur Verfügung steht, sind gemäss Auskunft der Gemeindepolizei keine negativen Meldungen der Bevölkerung eingegangen. Die Veranstal- 460 Verwaltungsbehörden 2003