O., S. 68). Das Paintballspiel kann völlig verschiedenartige Auswirkungen auf Polizeigüter haben. So können beispielsweise Lärmimmissionen die Ruhe und das Erholungsbedürfnis beeinträchtigen. Zu denken wäre etwa an einen Spielbetrieb in einem Park, einem anderen der Ruhe vorbehaltenen Ort oder während den kommunal geregelten Ruhezeiten. Zu einer Gefährdung von Menschen könnte es etwa kommen, wenn das Spiel an einem verkehrstechnisch ungeeigneten Ort (z.B. direkt neben einer Strasse) durchgeführt wird. Diese wäre ebenfalls gefährdet, wenn mit den Luftdruckgeräten auf vorbeigehende Passanten geschossen wird.