O., S. 323 f.). Das Paintballspielen fällt jedoch nicht unter diesen Versammlungsbegriff. Hier erfolgt die Zusammenkunft einzig zum Zwecke des Paintballspielens. Verboten wird auch nicht die Versammlung als solche, sondern die nachfolgende Tätigkeit der „Versammlungsteilnehmer". Die Vereinigungsfreiheit garantiert, dass die verschiedenen für eine Vereinigung typischen Handlungen ohne Intervention des Staates ausgeübt werden können. Frei ist die Bildung von Vereinen, die Gestaltung des Vereinslebens, der Ein- und der Austritt, die Auflösung oder auch der Beitritt eines Vereins zu einem umgreifenderen Verband (J.P. Müller, a.a.O., S. 343).