spruch auf Ausübung des Paintballspiels hergeleitet werden. Die Versammlungsfreiheit verbietet staatliche Massnahmen gegen die Einberufung, Organisation und Durchführung einer Versammlung oder gegen die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einer solchen, weil Versammlungen ein wichtiges Forum gesellschaftlicher und politischer Meinungs- und Willensbildung sind. Unter den Schutz dieses Grundrechts fällt jede Zusammenkunft mehrerer Menschen auf privatem oder öffentlichem Grund mit dem Zweck, untereinander oder gegen aussen Meinungen mitzuteilen, zu diskutieren oder ihnen symbolischen Ausdruck zu geben (BGE 117 Ia 472 ff. / J.P. Müller, a.a.O., S. 323 f.).