sich bei Paintball um eine neuartige, weltweit verbreitete, etablierte und akzeptierte Sportart handle. Das Spiel sei völlig gefahrlos. Unter Beachtung der obligatorisch vorgeschriebenen Ausrüstung (Augenund Gesichtsschutz) würden keine Verletzungen auftreten. Paintball habe, wie andere Sportarten (Fechten, Karate, Boxen, Pistolenschiessen usw.) lediglich im weitesten Sinne mit Krieg, Kampf und Aggressionen zu tun. Gemäss einem Gutachten bestehe bei Paintballspielern grundsätzlich keine Gewaltaffinität. Die angefochtene Verfügung greife in verfassungsmässig garantierte Freiheitsrechte ein.