Den betreffenden Beschluss liess er am 12. Juli 2001 im amtlichen Anzeiger der Gemeinde U. veröffentlichen. Hierauf erklärte der Verein X., vertreten durch die beiden Vereinsmitglieder Frau und Herr N., an der Sitzung des Gemeinderates U. vom 16. Juli 2001 sein Bestreben, auch weiterhin auf dem Gebiet der Gemeinde U. Paintball-Veran- staltungen durchführen zu können. Zur Verhinderung derartiger Anlässe stellte der Gemeinderat U. mit Beschluss vom 16. Juli 2001 nochmals ausdrücklich fest, dass für das gesamte Gemeindegebiet ein Paintball-Verbot verhängt worden sei.