Der Verein X. (mit Sitz in R.) führt auf mehreren im Kanton Aargau gelegenen Spielfeldern (hauptsächlich in den Gemeinden W. und K.) verschiedenartige Paintball-Veranstaltungen (Turniere, Kurse usw.) durch. Nachdem der Verein über eine geraume Zeit auf verschiedenen Spielfeldern in der Gemeinde U. seinen Paintball-Akti- vitäten nachgegangen war, beschloss der Gemeinderat U. am 2. Juli 2001 ein Paintball-Verbot für das gesamte Gemeindegebiet. Den betreffenden Beschluss liess er am 12. Juli 2001 im amtlichen Anzeiger der Gemeinde U. veröffentlichen.