Denn nur unter dieser Voraussetzung könnten nachgehende Lasten gelöscht werden. 2. Mit Eingabe vom 15. Mai 2002 legte das Betreibungsamt X beim Departement des Innern gegen die Abweisungsverfügung Beschwerde ein. Zur Begründung führte es im Wesentlichen an, dass die Ersteigerin nach Aufnahme des Lastenverzeichnisses den doppelten Aufruf des Grundstückes für alle drei Lasten verlangte und anlässlich der Steigerung ein Zuschlag ohne Lasten erfolgte.