Fahrwegrecht zG Parz. C" bemerkte der Grundbuchverwalter, dass es sich hierbei um einen erweiterten Ausfahrtsradius handle und es später wohl möglich sei, dass der Eigentümer des versteigerten Grundstückes vom Nachbarn bei einem Bauvorhaben auch einmal ein solches Recht benötigen könnte. Sofern diese Dienstbarkeit gelöscht würde, werde der Nachbar in einem späteren Zeitpunkt nicht entgegenkommen. Der Grundbuchverwalter empfahl der Erwerberin die Sache etwas gesamtheitlicher zu betrachten. Weiter bemängelte er, dass aus den Unterlagen nicht hervorgehe, dass ein Doppelaufruf stattgefunden habe. Denn nur unter dieser Voraussetzung könnten nachgehende Lasten gelöscht werden.