Bouchereau E. 27/28). Über die Gegenwart der Gefährdung hinaus kann aber auch auf die zukünftige Entwicklung im Sinne einer Prognose abgestellt werden. Allerdings ist diese Prognose nicht zwingend, wenn die Umstände im Beurteilungszeitpunkt auf die geforderte Gefährdung schliessen lassen. Der EuGH führt im Urteil Bouchereau (a.a.O.) E. 29/30 Folgendes aus: "(...) Wenn auch in der Regel die Feststellung einer derartigen Gefährdung eine Neigung des Betroffenen nahelegt, dieses Verhalten 2002 Ausländerrecht 641