Der rechtserhebliche Sachverhalt hat sich im Zeitraum verwirklicht, als das FZA noch nicht in Kraft war. Es geht dabei nicht um einen Fall der Vorwirkung (Anwendung künftigen Rechts), sondern einen solchen der echten Rückwirkung (Anwendung neu geltenden Rechts auf zeitlich abgeschlossene Sachverhalte). Die echte Rückwirkung ist grundsätzlich dann zulässig, wenn sie sich für die 2002 Ausländerrecht 639