146 Ausweisung Verhältnis von Art. 10 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG) vom 26. März 1931 zur Richtlinie 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind.