145 Visumsantrag - Gegen die Verweigerung eines sog. Touristenvisums kann kein kantonales Rechtsmittel eingelegt werden (Erwägung 1). - Die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung an eine nicht aus einem EU/ EFTA-Staat stammende Person, die als Haushalthilfe beschäftigt werden soll, ist aus arbeitsmarktlichen Gründen unzulässig (Erwägung 2). Auszug aus dem Entscheid des Rechtsdienstes des Migrationsamts Kanton Aargau vom 25. November 2002 in Sachen X. Aus den Erwägungen