Meldungen eingegangen, wonach sich Anwohner durch das Verhalten der Hündin bedroht fühlten. Nachdem die Interventionen der Stadtpolizei beim Halter erfolglos blieben, wurde beim erneuten Vorfall vom 27.07.2001 durch die Stadtpolizei Strafanzeige gestellt. In der Folge erliess der Stadtrat B. am 14. November 2001 folgende Verfügung: "1.Herr J.S. wird verpflichtet, seinen Hund auf dem Gebiet der Stadt B. an der Leine zu führen. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Massnahme auch von den Personen befolgt wird, die den Hund spazieren führen. 2. Auf Antrag von Herrn S. wird eine allfällige Aufhebung des Leinenzwanges frühestens auf Beginn des Jahres 2003 überprüft.