Daran hätte sich auch nichts geändert, wenn die Abstimmung direkt im Anschluss an die Variantenwahl, unter Einbezug sämtlicher zu diesem Zeitpunkt anwesender Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vorgenommen worden wäre. Von den Beschwerdeführern wird denn auch nicht behauptet, dass bei einer solchen Konstellation ein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre. Richtigerweise ist davon auszugehen, dass nach dem vermeintlich abgeschlossenen Traktandum 3, auch Befürworter der Sportanlage die Versammlung verlassen haben.