Dabei ist auf die Grösse des Stimmenunterschiedes, die Schwere des konstatierten Mangels und dessen Bedeutung im Rahmen der gesamten Abstimmung abzustellen (BGE 105 Ia 155). Hier kann immerhin festgehalten werden, dass in der Hauptabstimmung der Kredit zum Sportplatz "Ländli" mit grosser Mehrheit bei nur vereinzelten Gegenstimmen angenommen wurde. Es liegt somit ein eindeutiges Ergebnis vor. Daran hätte sich auch nichts geändert, wenn die Abstimmung direkt im Anschluss an die Variantenwahl, unter Einbezug sämtlicher zu diesem Zeitpunkt anwesender Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vorgenommen worden wäre.