Es kann diesbezüglich aber davon ausgegangen werden, dass dieser Beschluss problemlos zustande gekommen wäre. Da dies jedoch nicht geschehen ist, leidet der Versammlungsbeschluss, trotz Nachholen der Hauptabstimmung, weiterhin an einem Mangel. Wer aber wie die Beschwerdeführer vorzeitig die Versammlung verlässt, verzichtet auf seine Rechte an der weiteren Versammlung mitzuwirken und hat damit das Risiko selbst zu tragen, bei einem allfälligen Rückkommen auf ein Geschäft, nicht an der Diskussion und der Abstimmung darüber teilnehmen zu können. 4. Auf eine Aufhebung der Beschlussfassung unter Traktandum 3 ist zu verzichten.