Nachdem dieses Versäumnis bemerkt worden war, kam man nach dem Traktandum 6 noch einmal auf den Verpflichtungskredit zur Sportanlage zurück und holte die Hauptabstimmung nach. Mit separaten Eingaben vom 19. bzw. 20. Dezember 2001 reichen G. M. und das Ehepaar A. und R. F. Beschwerde ein und verlangen die Aufhebung bzw. die Wiederholung des unter Traktandum 3 gefällten Beschlusses. Zur Begründung bringen sie sinngemäss und im Wesentlichen vor, dass es nicht zulässig sei, eine Hauptabstim- 622 Verwaltungsbehörden 2002