Die Verletzung dieser Regelung erschöpft sich in einem administrativen Rechtsnachteil (Art. 1 VO-ZAS, Satz 2): Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ist unzulässig, solange die ausländischen Arbeitskräfte ohne eine entsprechende Zusicherung einreisen. Die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung lässt aber nicht auto- 2001 Fremdenpolizeirecht 561