An der nächsten Gemeindeversammlung sind die Stimmberechtigten zumindest über die Gründe der Nichtbehandlung des überwiesenen Gegenstandes zu informieren. 3. Der Beschwerdeführer hat an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 1999 einen Überweisungsantrag auf die Aufnahme zweier neuer Normen in der Gemeindeordnung gestellt. Zum einen wollte er eine Bestimmung schaffen, wonach über Verpflichtungskredite, welche einen noch zu bestimmenden Betrag überschreiten, automatisch an der Urne abgestimmt werden soll. Das heisst, der Beschwerdeführer verlangt die Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums.