Mit Eingabe vom 7. November 2000 reicht F.S. eine Beschwerde ein und stellt das Begehren, dass das Inkrafttreten von Beschlüssen der Gemeindeversammlung, die geeignet seien, den Finanzhaushalt der Gemeinde massgebend zu beeinflussen, auszusetzen sei, bis ein an der Sommergemeinde 1999 eingebrachter, diesen Themenbereich betreffender Antrag auf Ergänzung der Gemeindeordnung abschliessend behandelt sei. Zur Begründung bringt er im Wesentlichen vor, dass er unter Traktandum "Verschiedenes" der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 1999 den Antrag eingereicht habe, die Gemeindeordnung in dem Sinne zu ergänzen, dass stark finanzrelevante Beschlüsse der Gemeindeversammlung dem obli-