Mit Eingabe vom 7. November 2000 reicht F.S. eine Beschwerde ein und stellt das Begehren, dass das Inkrafttreten von Beschlüssen der Gemeindeversammlung, die geeignet seien, den Finanzhaushalt der Gemeinde massgebend zu beeinflussen, auszusetzen sei, bis ein an der Sommergemeinde 1999 eingebrachter, diesen Themenbereich betreffender Antrag auf Ergänzung der Gemeindeordnung abschliessend behandelt sei.