und Empfindungen der Bürgerinnen und Bürger darf heutzutage kein allzu strenger Massstab angelegt werden. Auch bei der Gestaltung eines Grabdenkmals ist den sich wandelnden Bedürfnissen und Wünschen der Verstorbenen und Angehörigen gebührend Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass in einer Zeit mit eher liberalen Wertvorstellungen eine Bewilligung für die Errichtung eines Grabsteins nur dann verweigert werden dürfte, wenn dieser die Gefühle der Mitmenschen in einer offensichtlichen Weise missachten oder verletzen würde. Das trifft hier nicht zu.