bewilligte und die der Gemeinderat nach seinem strengen Massstab hätte ablehnen müssen. Zu denken ist etwa an das metallene Grabdenkmal mit den zwei ineinander gehenden fischähnlichen Gestalten, das beispielsweise auf einem Friedhof heftigere Emotionen wecken kann und unbestrittenermassen selbst wiederum eine Figur darstellt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Begründung des Gemeinderates, der fragliche Grabstein sei deshalb nicht zu bewilligen, da er entgegen den reglementarischen Bestimmungen figürliche Elemente enthalte, keineswegs stichhaltig ist.