Analog verhält es sich selbstredend mit der nächst milderen Massnahme (Verwarnung). 554 Verwaltungsbehörden 2000 Die Einsprache erweist sich zusammenfassend als unbegründet und ist abzuweisen. 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 555 III. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht