Vereitelung einer Blutprobe. Dem Schuldspruch betreffend Vereitelung einer Blutprobe legte der Strafbefehsrichter folgenden Sachverhalt zugrunde: "Aufgrund des Unfallgeschehens und der Tatsache, dass sich der Beschuldigte vor dem Ereignis in einer Disco aufgehalten hatte, hat sich der Beschuldigte zudem der Vereitelung der Blutprobe, mit deren Anordnung er rechnen musste, schuldig gemacht." 2. Die Sektion Massnahmen erliess am 2. November 1999 folgende Verfügung: "1. L.S. wird die Nichtverlängerung bzw. der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung angedroht für den Fall, dass er erneut verurteilt werden oder sonst zu berechtigten Klagen Anlass geben sollte.