21 AVG keinen Abbruch tun. (...) 4. Abschliessend ist festzustellen, dass die Sektion Arbeitsbewilligungen dem Gesuch um Erteilung einer Grenzgängerbewilligung für F.V. zu Recht nicht stattgegeben hat. Die Einsprache ist deswegen abzuweisen. 129 Verwarnung (Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 3 ANAV). - Hat die Fremdenpolizei einen rechtskräftigen Strafbefehl vorfrageweise in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von Amtes wegen zu überprüfen? - Frage im konkreten Fall verneint Auszug aus dem Entscheid des Rechtsdienstes der Fremdenpolizei vom 6. Januar 2000 in Sachen L.S. Sachverhalt