(AVG) vom 6. Oktober 1986, Art. 4 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) vom 26. März 1931, die Weisungen und Erläuterungen des BFA zur Verordnung des Bundesrates über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (Weisungen zu Art. 6 und 23 BVO) sowie einen Entscheid der Amtsleitung der Fremdenpolizei anlässlich einer Amtssitzung vom 24. Juli 1997. Aus den Erwägungen