Die Sektion Arbeitsbewilligungen erliess betreffend "Erstmalige Grenzgängerbewilligung als Mechaniker für V.F., 26.05.19..., FRA" am 19. September 2000 folgende Verfügung: "Das Gesuch um Bewilligung zum Stellenantritt als Mechaniker wird abgelehnt." Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, die Fremdenpolizeibehörde des Kantons Aargau halte an der bisherigen Praxis fest, keine erstmaligen Bewilligungen an Temporär- und Personalverleihfirmen zu erteilen. Dabei stützte sie sich auf Art. 21 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih 546 Verwaltungsbehörden 2000