1. Am 1. September 2000 beantragte die P.C. AG die Zusicherung einer Grenzgängerbewilligung für den in Mulhouse wohnhaften französischen Staatsangehörigen F.V. Nach dem beigelegten Einsatzvertrag zwischen der P.C. AG und F.V. soll dieser für eine befristete Einsatzdauer als Maschinenmechaniker bei der Firma R. AG in X eingesetzt werden. 2. Die Sektion Arbeitsbewilligungen erliess betreffend "Erstmalige Grenzgängerbewilligung als Mechaniker für V.F., 26.05.19..., FRA" am 19. September 2000 folgende Verfügung: "Das Gesuch um Bewilligung zum Stellenantritt als Mechaniker wird abgelehnt.