Es ist fraglich, ob das Abstellen eines Taxis auf öffentlichen Plätzen generell verboten werden kann. Im Rahmen des Gemeingebrauchs sollte in der Regel auch ein solches Fahrzeug die öffentliche Strasse benutzen dürfen wie die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Wenn es abgestellt wird und dabei den Verkehr nicht behindert, kann ihm das Parkieren wohl kaum gänzlich verboten werden. Nach der Lehre ist ein Taxi in Bezug auf die Benützung des öffentlichen Grundes gleich zu behandeln wie andere Automobile (Beat Zürcher, a.a.O., S. 52).