Auch dieser schreibt allerdings nur die Höchstpreise vor. Daraus folgt, dass Abweichungen nach unten jederzeit möglich sind. Das heisst, mit den Kundinnen und Kunden kann ein tieferer Preis vereinbart werden. Bei der letzten Anpassung der Tarife hat denn auch eines der beiden Taxiunternehmen die Erhöhung abgelehnt (vgl. Protokollauszug des Gemeinderates W. vom 14. Dezember 1998). Es herrschen demnach bereits heute unterschiedliche Preise in W. Ein generelles Verbot des Zonenpreises lässt sich also nicht rechtfertigen. Soweit mit dieser Berechnungsweise der tariflich festgelegte Höchstpreis nicht überschritten wird, ist er zuzulassen.