Gemäss Art. 19 der Verordnung über das Taxiwesen vom 2. April 1973 setzt der Gemeinderat die allgemeinverbindliche Tarifordnung fest, welche die höchstzulässigen Fahrpreise, Wartezeiten und Gepäckzuschläge enthält. Gestützt darauf hat die Behörde den Taxitarif, letztmals angepasst auf den 15. Dezember 1998, erlassen. 538 Verwaltungsbehörden 2000