Mit Eingabe vom 4. Februar 2000 führt P.K., Fürsprecher, namens und mit Vollmacht von E.C. Beschwerde und stellt folgende Begehren: „1. Die Betriebsbewilligung für gewerbsmässige Taxifahrten sei zu erteilen, und es seien die Auflagen Ziffern 5, 6 und 11 ersatzlos wegzulassen. 2. ... 3. ...“ Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgebracht, dass das Verbot eines sogenannten Zonentaxis weder im öffentlichen Interesse noch verhältnismässig sei. Es liege im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers, die Fahrpreise so festzulegen, dass potentielle Fahrgäste seine Dienste überhaupt in Anspruch nähmen.