mässige Taxifahrten auf dem Gemeindegebiet W. mit zwei Taxis wird erteilt. Mit dieser Bewilligung sind unter anderem die Auflagen verbunden, dass auf dem Gemeindegebiet W. nach der Tarifverordnung vom 14. Dezember 1998 gefahren werden muss und ein 'Zonenpreis' nicht zulässig ist, dass jedes Taxifahrzeug mit einer plombierten Tarifuhr versehen sein muss, die so anzubringen ist, dass der Fahrgast den Fahrpreis auch nachts ohne Mühe ablesen kann und dass es untersagt ist, auf öffentlichen oder privaten Plätzen auf Kundschaft zu warten. " Mit Eingabe vom 4. Februar 2000 führt P.K., Fürsprecher, namens und mit Vollmacht von E.C. Beschwerde und stellt folgende Begehren: „1.