4.4. Die Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 6. Juli 2005 enthält auf Seite 39 unter dem Titel (Datenbekanntgabe durch die Einwohnerkontrolle; Datensperre) zur Thematik der Datensperre einzig die Aussage, dass sich die Regelung im Rahmen der Gesetzgebung der anderen Kantone bewegt. In dieser Hinsicht zeigt ein Vergleich mit anderen Kantonen, dass eine Datensperre durchbrochen werden kann. Der in dieser Hinsicht als massgebend zu betrachtende Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich führt auf seiner Website dazu aus: