4.1. Im vorliegenden Fall verlangt der Beschwerdeführer die Bekanntgabe von Personendaten von der Einwohnerkontrolle. Die Beschwerdegegnerin hat eine Datensperre beantragt. Es ist deshalb zu klären, ob die Datensperre durchbrochen werden kann und die Personendaten trotz der bestehenden Sperre bekannt zu geben sind.