Der Gesetzgeber entschied sich damit dafür, die Reviere öffentlich auszuschreiben und allen geeigneten Jagdgesellschaften eine Bewerbung zu ermöglichen, wobei der am besten geeigneten Gesellschaft der Zuschlag zu erteilen ist. Der Gesetzgeber nannte als zu berücksichtigende Beurteilungskriterien die bisherige Jagdausübung,