AJSG wird das Jagdrevier in der Regel an die bisherige Jagdgesellschaft verpachtet. Bewerben sich zwei oder mehr Jagdgesellschaften für ein Jagdrevier, wird diejenige Jagdgesellschaft bevorzugt, welche die Erfüllung der jagdlichen Aufgaben, namentlich aufgrund der bisherigen Jagdausübung, ihrer Verbundenheit mit dem Revier sowie ihrer Altersstruktur, besser gewährleistet. Der Gesetzgeber entschied sich damit dafür, die Reviere öffentlich auszuschreiben und allen geeigneten Jagdgesellschaften eine Bewerbung zu ermöglichen, wobei der am besten geeigneten Gesellschaft der Zuschlag zu erteilen ist.