In den Materialien finden sich deshalb zur Frage, ob für Gemeindeammann und Vizeammann zwei separate Wahlvorschläge einzureichen sind, keine Hinweise. Das Anmeldeverfahren bei Majorzwahlen ist seinerzeit aufgrund der Volksinitiative "Bessere Information bei Majorzwahlen" eingeführt worden. Im Vordergrund stand die Information der Stimmberechtigten. Sie sollten sich anhand eines der Wahlunterlagen beigelegten Blattes rasch und einfach darüber orientieren können, wer sich für ein Amt zur Verfügung stellt. Die Anmeldung stellt indes kein zwingendes Erfordernis für eine Wahl dar. Auch Personen, die sich nicht angemeldet haben, sind wählbar.