Das Instrument der Urnenabstimmung muss hingegen der Beschlussfassung von rechtlich verbindlichen Vorlagen vorbehalten bleiben, solange die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert werden. 2016 Wahlen und Abstimmungen 453 2016 Feuerwehr 455 V. Feuerwehr 86 §§ 1 und 6a Abs. 1 FwG; § 55 Abs. 1 PolG Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zur Verkehrsregelung an einem Unfallort können weder gestützt auf § 6a Abs. 1 FwG noch auf § 55 Abs. 1 PolG der Staatsanwaltschaft auferlegt werden, die vor Ort ermittelt hat.