Volksbefragungen bezeichnet, welche nicht zu einem rechtlich verbindlichen Entscheid führen. Es sprechen gewichtige Gründe dafür, nicht nur bei Abstimmungen, die zu einem rechtlich verbindlichen Ergebnis führen, sondern auch bei blossen Konsultativabstimmungen eine gesetzliche Grundlage zu fordern. Eine Konsultativabstimmung bindet die Behörden faktisch ebenso wie eine rechtlich unverbindliche Volksbefragung, denn es erscheint politisch kaum denkbar, dass 452 Verwaltungsbehörden 2016