2.8 (…) Nachdem mit dem Vorhaben begonnen worden ist, spielt aber die Verfallsfrist von fünf Jahren keine weitere Rolle mehr. Wie oben erwähnt, besteht zum heutigen Zeitpunkt und solange die Stimmberechtigten keinen gegenteiligen Beschluss fassen, im Gegenteil die Verpflichtung, dass der Stadtrat die Beschlüsse vollzieht und das Projekt zu einem Abschluss bringt. 2016 Wahlen und Abstimmungen 451 IV. Wahlen und Abstimmungen 85 Konsultativabstimmung an der Urne Kommunale Konsultativabstimmungen sind nur an Gemeindeversammlungen und im Einwohnerrat zulässig, nicht hingegen an der Urne.