Die Einwohnergemeinde C., handelnd durch den Stadtrat, hat wie sich aus den eingereichten Akten ergibt, umgehend auf eine Umsetzung des Beschlusses hingearbeitet. So hat der Stadtrat bereits am 2. Juli 2008 eine Aktiengesellschaft ‒ die Stadion C. AG ‒ gegründet, deren Verwaltungsrat im Auftrag der Stadt die Anforderungen an ein Fussballstadion mit dem Fussballclub und der Bauherrschaft koordiniert, die Unterlagen bereitstellt und die Sicherheitsanforderungen klärt. Dieser Vorgang stellt objektiv betrachtet einen ersten Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Fussballstadions dar und ist demnach als Beginn des Vorhabens im Sinne von § 90h GG einzustufen.