Dass das Stadion gebaut werden kann, setzt wiederum voraus, dass der Bauherrschaft eine Baubewilligung erteilt worden ist, gestützt darauf mit dem Bau begonnen werden kann. Wie oben ausgeführt genügt die Einleitung von Ausführungsarbeiten, um den Beginn eines Vorhabens zu belegen. Damit sind alle Aktivitäten und Handlungen der Stadt C., welche zu einer Realisierung des Fussballstadions beitragen, als Schritte zur Umsetzung des beschlossenen Vorhabens anzusehen. 2.7 Die Einwohnergemeinde C., handelnd durch den Stadtrat, hat wie sich aus den eingereichten Akten ergibt, umgehend auf eine Umsetzung des Beschlusses hingearbeitet.