2.6 Im vorliegenden Fall haben die Stimmberechtigten der Stadt C. in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 den Vorvertrag vom 8. November 2007 über den Erwerb eines Miteigentumsanteils am Fussballstadion für 17 Millionen Franken genehmigt und damit eine allfällige Beteiligung an der Eigentümergesellschaft des Stadions bewilligt. Ein Verpflichtungskredit verfällt nun nicht nach fünf Jahren, wenn der Erwerb des Miteigentumsanteils nicht vollzogen worden 2016 Gemeinderecht 449