2.1 Die Stimmberechtigten der Stadt C. haben in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 den Vorvertrag vom 8. November 2007 über den Erwerb eines Miteigentumsanteils für 17 Millionen Franken genehmigt und damit eine allfällige Beteiligung an der Eigentümergesellschaft des Stadions bewilligt. Es handelt sich hierbei unbestrittenermassen um einen Verpflichtungskredit. Nachfolgend ist die Frage zu beantworten, ob dieser Verpflichtungskredit verfallen ist oder nicht, bzw. unter welchen Voraussetzungen er in Zukunft verfallen könnte. 2.2