Die Berufsverbände können bei Vorliegen wichtiger Gründe Personen vom ambulanten Notfalldienst befreien und von diesen eine zweckgebundene Entschädigung erheben. Diese Umschreibung der Befugnisse der Berufsverbände deutet darauf hin, dass ihnen die Kompetenz zukommt, über die Leistung von Notfalldienst durch die Angehörigen der eigenen Branche durch Verfügung zu entscheiden. Dem scheint jedoch Absatz 3 derselben Bestimmung entgegenzustehen, wonach die zuständige Behörde bei Streitigkeiten zwischen dem Berufsverband und der notfalldienstpflichtigen Person entscheidet. Gemäss den Ausführungen in der